Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Haushaltsregeln
Geschlecht (WdK): Mädchen
456
Werbungen Personen namhaft zu machen, die mich empfehlen
können. Wollen Sie. hochverehrte Frau, es mir gestatten, daß ich
in dieser Beziehung auf Sie verweise, da eine Empfehlung von so
hochgeachteter Seite mir sicherlich von größtem Nutzen sein dürfte.
Ich bitte recht herzlich, mir diesen neuen Beweis Ihrer freund-
lichen Anteilnahme nicht vorenthalten zu wollen, und zeichne in
froher Erwartung einer gütigen zusagenden Antwort als
Ihre
dankbar ergebene
Martha Klein.
' Verwendung der Postkarte.
Herrn Buchhändler Eugen Roller,
Oberglogau.
Ich bitte Sie. sofort Dr. Kiesewetters Fremdwörterbuch, in
Leinwand gebunden, neueste Auflage, für mich bestellen zu wollen.
Schonnu, den 27. April 1912.
Flora Kosack.
Breslau, den 25. März 1912.
Wohl und munter hier angekommen. Von Agnes am Bahn-
hof erwartet. Klara wieder genesen. Heute abend besuchen wir
das Theater. Morgen brieflich mehr.
Herzlichen Gruß!
Paula.
259. Wie bewerbe ich mich um eine Stellung?
1. Es ist nicht einerlei, ob dein Brief als erster oder zwanzigster
ankommt, darum beeile dich mit deiner Bewerbung.
2. Schreib sauber und schön auf gutem Papier mit guter
Tinte.
3. In deinen Ausführungen sei kurz. klar, wahr und recht
höflich.
4. Stehen dir Zeugnisse über deine Kenntnisse und Leistungen
zur Verfügung, so lege diese abschriftlich bei: andernfalls mußt du
Personen nennen, bei denen über dich Erkundigungen eingezogen
werden können.
5. Erhebe Ansprüche nicht früher, als bis du dazu auf-
gefordert wirst.
6. Wende dich mit deinem Gesuche an die Frau des Hauses,
sofern nicht der Herr des Hauses ausdrücklich die Verhandlungen
selbst zu führen wünscht.
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T33: [Kind Vater Mutter Frau Mann Jahr Sohn Gott Haus Eltern], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
TM Hauptwörter (100): [T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T39: [Kind Vater Mutter Frau Mann Haus Jahr Eltern Sohn Knabe], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele]]
TM Hauptwörter (200): [T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T3: [Hebel Last Brief Ende Gewicht Rolle Gleichgewicht Punkt Seite Fig], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T100: [Gott Herr Herz Wort Leben Hand Himmel Vater Kind Mensch], T65: [König Herr Soldat Offizier Vater Prinz Friedrich Majestät General Brief]]
Extrahierte Personennamen: Martha_Klein Eugen_Roller Eugen Kiesewetters_Fremdwörterbuch Schonnu Agnes Klara Paula
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Inhalt Raum/Thema: Haushaltsregeln
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5
gesetzten, der ihn auferlegt, und die Anwesenden, die seiner Ab-
legung beiwohnen.
Wer durch falschen Schwur die Heiligkeit des Eides verletzt,
begeht eins der furchtbarsten Verbrechen: ein Verbrechen gegen
denjenigen, dem er durch den falschen Eid schadet — ein Ver-
brechen gegen die Grundlage der staatlichen wie jeder Ordnung
— ein Verbrechen gegen Gott selbst, indem der Meineidige der All-
wissenheit, Gerechtigkeit und Heiligkeit Gottes spottet, sich gleichsam
feierlich von Gott lossagt und dessen Fluch auf sich herabruft.
Den Meineidigen treffen daher mit Recht die schwersten
Strafen: die weltliche Obrigkeit bestraft ihn mit mehrjährigem
Zuchthaus und erklärt ihn unfähig, fernerhin ein Amt zu bekleiden
und eidliches Zeugnis abzulegen, er ist als gemeiner Lügner ge-
brandmarkt, dem man nicht mehr glauben kann; seit den ältesten
Zeilen galt er in Deutschland als ehrlos, früher wurden ihm die
Finger, mit denen er falsch geschworen, mit dem Beil abgehauen
oder mit unauslöschlicher Farbe -angestrichen — dem geschädigten
Nächsten ist er zum Schadenersatz verpflichtet. — Wie schrecklich
Gott ihn strafen wird, besagt die Stelle der Schrift: „Es soll
kommen der Fluch in das Haus des falsch in meinem Namen
Schwörenden, und er soll bleiben mitten in seinein Hause und
es verzehren, sein Holz samt seinen Steinen!" Das; der Meineidige
im Sinne dieser Drohung wirklich schon hier auf Erden von Gott
furchtbar gestraft zu werden pflegt, hat in vielen Fällen sich recht
augenscheinlich schon gezeigt.
Beweise dich als Gottes Kind,
dem Treu' und Wahrheit heilig sind,
als Wahrheit-Freund,
als Lügen-Feind!
Nach Fr. W. Bürgel.
9. Der Kampf mit der Zunge.
Im alten Griechenland gab es einen Orden von frommen
und nachdenklichen Männern. Die hietzen die Pythagoräer. Wer
in ihren Bund eintreten wollte, der nutzte geloben, drei Jahre
lang zu schweigen. Erst wenn er diese Probe bestanden hatte,
wurde er würdig befunden, zu ihnen zu gehören. Könnt ihr
euch wohl denken, warum diese Bedingung gestellt wurde? Ich
glaube, weil nichts auf der Welt schwerer ist, als Herr zu sein
über die Zunge. Wer das fertig bringt, der beweist damit so
viel Kraft des Geistes und der Selbstbeherrschung, datz man ihm
auch in grötzern Dingen vertrauen kann. Er ist ein freier Mann
und nicht mehr der Knecht seines Mundwerks. Was hilft alle
Gutherzigkeit, wenn die lose Zunge dem guten Herzen nicht ge-
horcht? Das grötzte Unheil und die grötzte Verwirrung in der
Welt wird durch losgelassene Zungen angerichtet. Wegen eines
leichtsinnigen Scheltwortes schietzen sich Menschen gegenseitig tot,
TM Hauptwörter (50): [T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
TM Hauptwörter (100): [T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T52: [Mensch Leben Volk Gott Geist Zeit Religion Mann Glaube Herz]]
TM Hauptwörter (200): [T179: [Gott Mensch Wort Welt Erde Glaube Herr Sünde Himmel Satz], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T26: [Kaiser Luther Papst König Wort Gott Tag Sache Fürst Schrift], T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit], T59: [Tod Leben Volk Herz Freund Mann Wort König Tag Feind]]
Extrahierte Personennamen: Gott W._Bürgel
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Gottes Griechenland
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— 338
wird als der unwissende, und es ist bekannt, daß heutigentags
fast zu jeder Arbeit eine größere oder geringere Kenntnis gehört.
Wenn ein Volk durch eine vermehrte Bildung seiner Glieder bei
seiner Arbeit mehr und besseres zu leisten vermag, so befindet es
sich wohler als ein minder gebildetes Volk, und das wird auch
dem Staate zum Vorteil gereichen, denn dessen Reichtum und
Kraft wachsen mit dem Vermögen und der Stärke seiner Bewohner.
Darum ist auch der Staat bemüht, die Ausbildung des Volkes in
allen Kenntnissen und Fertigkeiten, die für das Leben notwendig
sind, sicher zu stellen, und er ordnet deshalb an, daß alle Kinder
mindestens acht Jahre hindurch die Volksschule besuchen müssen;
in Fortbildungsschulen wird die Ausbildung des heranwachsenden
Geschlechts fortgesetzt, und zwar geschieht dies in diesen Anstalten
mit ganz besondrer Rücksicht auf den Beruf, den die jungen Leute
erlernen. Die Kenntnisse, die die Volksschule dem Menschen gibt,
reichen aber für viele verantwortungsvolle Berufsarten nicht
aus; deshalb hat der Staat auch verschiedne andre Schulen in
das Leben gerufen. Wer sich der Menschheit einst als Geistlicher
oder Arzt. Richter oder Rechtsgelehrter, Sprach- oder Natur-
forscher nützlich machen will, hat auch noch einige Jahre die Hoch-
schule oder Universität zu besuchen; andre Hochschulen sorgen für
die gründliche wissenschaftliche Ausbildung der höhern Forst- und
Bergbeamten, Tierärzte, Landwirte, Ingenieure usw., und so
wird in jeder Beziehung vom Staate dafür Sorge getragen, daß
das heranwachsende Geschlecht einst imstande ist, seine Aufgaben
in der besten Weise zu lösen.
Freilich ist es auch bekannt, daß alle Weisheit und die größte
Kunstfertigkeit nicht ausreicht, den Menschen zu einem sittlich
reinen Lebenswandel zu bestimmen und ihn mit der Seelenruhe
zu erfüllen, die ihm die Kraft gibt, in guten Tagen nicht über-
mütig zu werden und in unglücklichen Zeiten nicht zu verzagen;
wohl aber findet der Mensch im Glauben an Gott den wahren
Frieden, und sein Herz wird durch den beständigen Umgang mit
dem Herrn aller Herren begeistert für alles Gute, Wahre und
Schöne. Um die Segnungen der Religion allen Menschen zuzu-
führen, haben sich die Bekenner eines und desselben Glaubens
zu Gemeinden verbunden, an deren Spitze der Geistliche steht,
und sämtliche Gemeinden zusammengenommen bilden eine Kirche;
so gibt es eine evangelische, katholische usw. Kirche. Diese regeln
zwar in der Hauptsache ihre eignen Angelegenheiten selbst, der
Staat führt aber die Aufsicht, daß dies in gerechter Weise erfolge,
wie er auch die Ausbildung der Geistlichen beaufsichtigt, deren
Anstellung regelt usw.
Alle die Angelegenheiten, die sich auf Schule und Kirche be-
ziehen, sowie die Medizinal-Angelegenheiten werden von einem
Minister geleitet, den man gewöhnlich kurz den Kultusminister
nennt. Der Minister für Handel und Gewerbe beaufsichtigt unter
anderm die Bergwerke, so daß wir in ausreichender Menge mit
TM Hauptwörter (50): [T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche], T52: [Mensch Leben Volk Gott Geist Zeit Religion Mann Glaube Herz], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
TM Hauptwörter (200): [T194: [Kirche Kloster Schule geistliche Gottesdienst Gemeinde Geistliche Leben Staat Priester], T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T165: [Kunst Wissenschaft Handel Gewerbe Bildung Land Stadt Schule Zeit Volk], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit]]
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340
den kleinen Betrag bezahlen sollten. Deshalb hält sich der Staat
an den Bierbrauer, und dieser mutz die Steuer für alles Vier,
das er hergestellt, entrichten. Der Brauer erlegt aber nur diese
Summe, und wenn er ein Fatz an den Gastwirt verkauft, so muh
dieser ihm die Steuer zurückzahlen; der Gastwirt endlich erhöht
den Preis jedes Glases Vieres um den Betrag der Steuer, und
so kommt endlich derjenige Mann an das Bezahlen der Bier-
steuer, von dem man sie erheben wollte, nämlich der Biertrinker.
Weil eine solche Steuer auf Umwegen, mittelbar, erhoben wird,
nennt man sie mit einem fremden Worte indirekte Steuer.
Andre Einnahmen hat der Staat durch die Zölle, die für die
aus dem Auslande eingeführten Waren an den Grenzen des
Landes erhoben werden. Hierdurch erhält der Staat nicht allein
Geld, sondern er schützt auch das einheimische Gewerbe. Denn wenn
z. V. eine im Auslande hergestellte Maschine durch verschiedene
Umstände nur 100 M kostet, eine gleiche aber im Jnlande nur
für 110 M hergestellt werden kann, so würden alle Leute der-
artige ausländische Maschinen kaufen, und unsre eignen Gewerbe-
treibenden könnten ihre Werkstätten zuschließen und feiern; dies
zu verhüten, legt man an der Grenze einen Zoll, vielleicht 10
oder 12 M auf jede solche Maschine. Nunmehr können unsre
deutschen Arbeiter wieder die Hände rühren. Die ganzen Ein-
nahmen und Ausgaben des Staates verwaltet der Finanzminister.
Nach O. Pache (3. und W. Schanzes Lesebuch).
210. Der Staat als Beschützer des Volkes.
Es gibt leider immer Menschen, die das Eigentum und die
Rechte ihrer Mitmenschen nicht achten. Diesen gegenüber schützt
der Staat seine Bewohner, indem er durch seine Gesetze zunächst
feststellt, welche Rechte jeder Bürger besitzt, und indem er die
Gerichte einsetzt, die in jedem einzelnen Falle entscheiden, ob der
Angeklagte gegen das Gesetz gesündigt hat, und die auch den
Frevler zu bestrafen haben.
Natürlich darf sich der Angeklagte auch verteidigen, und es
steht ihm deshalb ein Rechtsanwalt, der das Gesetz genau kennt,
zur Seite; Leute, die von dem fraglichen Vorgänge Kenntnis
haben, werden als Zeugen vernommen, kurz, die Richter geben
sich alle Mühe, um die reine Wahrheit zu erkennen und dem
Rechte Geltung zu verschaffen. Die Angelegenheiten, die sich auf
die Rechtsprechung und Bestrafung der Verbrechen beziehen, nennt
man mit einem fremden Worte Justiz, und an der Spitze aller
hierbei beschäftigten Personen steht der Justizminister.
Durch die Tätigkeit dieser Leute wird erreicht, datz ein jeder
im Lande ruhig und in Frieden seiner Beschäftigung nachgehen
und sich der Früchte seines Fleißes freuen kann, wird durch die-
selbe doch in erster Linie unser Eigentum geschützt. Die
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele]]
TM Hauptwörter (200): [T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit]]
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341
Stätte, an der wir im Schweiße unsers Angesichts unser Eigen-
tum erwerben, an der wir dieses verwahren und mit den Gliedern
unsrer Familie glücklich die Früchte unsers Fleißes genießen, ist
unser Haus. Soll die Familie gedeihen, so muß also im Hause,
diesem Orte der Arbeit und des stillen Friedens, volle Sicherheit
herrschen, und darum ist jedem verboten, ohne unsre Zustimmung
in die uns gehörigen Räume einzudringen: wer aber der ihm ge-
wordenen Aufforderung, die Wohnung zu verlassen, nicht nach-
kommt, wird streng bestraft, denn er macht sich des Hausfriedens-
bruchs schuldig. Durch diese Bestimmungen sucht man überhaupt
jede grobe Verletzung des Eigentums andrer Personen zu ver-
hüten. Trotzdem gibt es aber immer noch Leute, die dem Nächsten
Schaden bereiten. Neidische Menschen, die dem andern sein Glück
nicht gönnen, zerstören und verletzen das Gut ihres Nächsten:
leichtsinnige Burschen beschädigen oder beschmutzen die Bänke in
den öffentlichen Spaziergängen, beschmieren die Häuser, legen
wohl gar Steine auf die Schienen der Eisenbahnen und ziehen
sich durch solche Verletzung von Dingen, die allen Menschen
Vorteil bieten, ernste Strafen zu. Durch den fahrlässigen Um-
gang mit Streichhölzern und Licht ist schon manches Feuer ent-
standen und viel Eigentum zerstört worden. Wenn auch derjenige,
der mit offenem Licht in die gefüllte Scheuer geht, zunächst nur
sein Eigentum in Gefahr bringt, so ist doch bekannt, daß eine
brennende Scheune gar oft auch die Vernichtung der benachbarten
Gebäude zur Folge hat. und darum wird mit Recht der fahr-
lässige Brandstifter bestraft; mit dem Feuer darf man eben nicht
spielen, und wer mit Licht unvorsichtig umgeht, ist ein leicht-
sinniger Mensch, der Strafe verdient. Viel schlechter ist natürlich
derjenige, der ein Gebäude mit bösem Willen anzündet: denn
dessen Gesinnung ist eine sehr schlechte, und die Strenge des Ge-
setzes wirft einen derartigen verachtungswerten Mann auf lange
Zeit in das Zuchthaus, wo er bei harter Arbeit über seine Frevel-
tat nachdenken kann.
Unser Leben mit dem Mitmenschen kann eben nur gedeihen,
wenn wir alle Rechte unsers Nächsten achten und gewissen-
haft, ehrlich und treu handeln. Wer freilich in die Milch,
die er verkauft. Wasser gießt und die als gute Milch sich bezahlen
läßt: wer unter den guten Pflanzensamen, den er dem Gärtner
anbietet, alte verdorbene Körner mengt, die nimmer keimen
können, ohne dies zu sagen, der betrügt seinen Nebenmenschen
und muß bestraft werden. Seine Handlungsweise ist ja ebenso
schlecht wie diejenige des Diebes, der hingeht und des Nächsten
Gut stiehlt, oder wie diejenige des Räubers, der dem andern
mit Gewalt sein Gut wegnimmt, und daß Dieb und Räuber für
lange Zeit hinter den Eisenstäben des Gefängnisses oder Zucht-
hauses unschädlich gemacht werden, halten wir ebenso für richtig,
als daß die Hehler, die gestohlenes Gut dem Diebe für billiges
Geld abkaufen, ebenfalls eine recht harte Strafe trifft.
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T91: [Haus Fenster Wand Stein Dach Zimmer Holz Feuer Raum Decke]]
TM Hauptwörter (200): [T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T175: [Mensch Leben Natur Körper Seele Tier Thiere Arbeit Erde Pflanze], T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit], T124: [Wasser Luft Sauerstoff Körper Stoff Kohlensäure Teil Feuer Pflanze Kalk], T50: [Haus Pferd Bauer Herr Wagen Mann Tag Kind Weg Leute]]
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Die äußern Güter sind dem Menschen ein wichtiges Eigen-
tum, weil er ihrer zur Arbeit und zum Leben bedarf, und des-
halb schützt sie ihm der Staat. Die Voraussetzung aller mensch-
lichen Arbeit ist aber ein gesunder Körper; deshalb schützt das
Gesetz unsre Gesundheit, indem es jedem, der einen andern
mißhandelt, schwere Strafen auferlegt; natürlich ist die Strafe
eine schwerere, wenn die Körperverletzung mit Absicht erfolgte,
und wenn der Übeltäter eine Waffe, z. V. ein Messer, gebrauchte,
oder wenn die böse Tat gar den Verlust eines Gliedes, wie z. B.
eines Auges, zur Folge hatte; dann mutz der böse Mensch seine
Handlung mit Fug und Recht im Gefängnis oder Zuchthause
büßen. Solche verhängnisvolle Taten vollziehen sich gewöhnlich
nur in der Aufregung des Augenblicks, und der jähzornige, streit-
süchtige Mensch, der in seiner Leidenschaft seinem Mitmenschen
schweres Leid zufügte, bereut bitter, daß er sich vergessen hat.
Darum muß sich ein jeder Mensch vor dem Zorne und dem Hasse
hüten, die nie Gutes an den Tag zu fördern vermögen; denn gar
mancher ist in der Erregung schon zum Totschläger geworden,
hat also die schwerste Schuld auf sich geladen, hat eine ganze
Familie in das Unglück gestürzt und ein Verbrechen begangen,
dessen Folgen er niemals wieder gutmachen kann, vermag er
doch nicht, dem Getöteten das Leben zurückzugeben. Viel schlim-
mere Verbrecher und viel schlechtere Menschen sind natürlich die
Mörder, die ihrem Mitmenschen mit Absicht das Leben nehmen;
sie trifft die ganze Härte des Gesetzes, indem sie mit dem Tode
bestraft werden.
Das köstlichste Gut aber, das der Mensch besitzt, ist seine
Ehre; denn diese kann als der Ausdruck seiner ganzen Lebens-
führung gelten, ist es doch also, daß ein Mensch, je besser er lebt,
je mehr er für seine Mitmenschen wirkt und schafft, auch um so
höher von diesen geachtet wird. Wer jemand in der Achtung seiner
Nächsten herabsetzt durch Verbreitung falscher und unehrenhafter
Behauptungen, der sucht ihm also einen Teil seines innern Wesens
zu nehmen, und darum muß ein solcher Verleumder seine Be-
leidigung durch den Spruch des Richters büßen. Es ist auch voll-
ständig gleich, wer der Übeltäter ist; denn das Gesetz und der
Richter kennen keinen Unterschied zwischen den Personen; wie
vor Gott, sind auch vor dem Gesetze alle Menschen gleich!
Wie sich die einzelnen Menschen durch gegenseitige Hilfe
wesentlich zu fördern und durch Untreue zu schaden vermögen,
so können sich auch ganze Völker in Ruhe und Frieden
vertragen oder in bitterer Feindschaft verzehren. Da dieses Ver-
hältnis der Staaten zueinander von größter Wichtigkeit für das
Gedeihen des Volkes ist, wurde ein besondres Ministerium, das
des Auswärtigen, damit beauftragt, die Beziehungen zu den andern
Ländern zu pflegen. Wir verlangen, daß man uns in Ruhe läßt
und ohne Einrede gestattet, innerhalb unsers Landes zu tun. was
wir wollen, und wir gestehen dasselbe Recht allen übrigen Völ-
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T52: [Mensch Leben Volk Gott Geist Zeit Religion Mann Glaube Herz], T42: [Körper Wasser Luft Blut Mensch Pflanze Haut Tier Speise Stoff]]
TM Hauptwörter (200): [T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T175: [Mensch Leben Natur Körper Seele Tier Thiere Arbeit Erde Pflanze], T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit], T136: [Leben Mensch Geist Natur Zeit Volk Welt Kunst Sinn Wesen]]
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kern zu. Es kann aber heutigeslags kein Volk ohne die Hilfe
andrer Länder leben, denn es bedarf der Erzeugnisse dieser
Länder; wir bedürfen des Reises, der Zitronen, der Feigen aus
Italien, des Weines und Getreides aus Österreich, der Felle aus
Rußland usw., und diese Länder wieder wollen die Güter haben,
die unsre Leineweber. Maschinenbauer usw. hergestellt haben. Da
ziehen deutsche Kaufleute durch die Länder der Erde, kaufen deren
Erzeugnisse, bringen diese zu uns und schaffen die Dinge, die wir
fertiggebracht haben, zu jenen Völkern. Die Kaufleute bedürfen
nun in den fremden Ländern, deren Gesetze sie häufig nicht genau
kennen, des Rates und des Schutzes, der ihnen durch die hohen
Beamten, die wir in jene Länder senden, die Konsuls und Ge-
sandten. zuteil wird. Es liegt auf der Hand. daß zwischen den
verschiedenen Staaten häufig Fragen auftauchen, die der Rege-
lung bedürfen: wenn z. V. ein Verbrecher nach Frankreich ent-
flohen ist. so kann er nur die Strafe erhalten, wenn er uns von
den Franzosen ausgeliefert wird. Diese Fragen werden alle durch
das auswärtige Amt mit Hilfe der in den fremden Ländern
wohnenden Gesandten geregelt, und häufig geschieht dies durch
Verträge, die die Staaten miteinander abschließen.
Freilich kommt es zuweilen auch vor. daß zwischen den
Staaten ernster Streit entsteht, den diese auf friedlichem Wege
nicht beilegen wollen oder können: in solchen Fällen läßt man
die Gewalt der Waffen entscheiden, und damit in der-
artigen Fällen das Volk nicht wehrlos ist. halten wir auf dem
Lande ein Heer und auf dem Meere eine Flotte. Diese beiden
bilden die Kriegsmacht unsers Vaterlandes, die dazu bestimmt
ist. unser Volk vor dem Einbruch fremder Völker zu beschützen.
Es handelt sich dabei um das Wohl des gamen Volkes, und
darum ist auch ein jeder gesunde und kräftige Mann verpflichtet,
vom 20. Jahre an im Heere oder in der Marine dem Vaterlande,
wenn nötig selbst mit Aufopferung seines Lebens, zu dienen.
Auf Erden hat ja der Mensch kein höheres Gut als das Vater-
land, und darum ist es auch unsre Pflicht, in den Zeiten der Rot
alles, was wir haben, für unser Volk und sein Land einzusetzen.
Je kräftiger und mächtiger dies geschieht, desto gewisser ist unserm
Volke der Sieg! o. Poche.
211. Von der Rechtspflege.
Es wäre eine schöne Sache, wenn es unter den Menschen keine
Streitigkeiten gäbe. wenn jeder freiwillig dem Gesetze gehorchte,
den andern ihre Rechte unverkümmert zugestände, und wenn
keiner, weder aus Gewinnsucht noch aus Zorn und Leidenschaft, sich
hinreißen ließe. Handlungen zu begehen, die mit einem geordneten
Gemeinwesen unverträglich sind. Das ist nun aber, wie die Men-
schen einmal sind. nicht möglich: und es genügt deshalb nicht, daß
der Staat festsetzt, was als Recht gelten soll, sondern er muß auch
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T52: [Mensch Leben Volk Gott Geist Zeit Religion Mann Glaube Herz]]
TM Hauptwörter (200): [T155: [Soldat Krieg Heer Land Mann Truppe König Waffe Geld Feind], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T136: [Leben Mensch Geist Natur Zeit Volk Welt Kunst Sinn Wesen], T131: [Licht Erde Sonne Körper Auge Himmel Bild Gegenstand Luft Wolke]]
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dafür sorgen, daß dieses Recht von allen anerkannt und an den
Übertretern gerächt werde. Man mutz indessen nicht glauben, daß
von zwei Streitenden immer einer ein Bösewicht sein müsse. Meist
sind beide von ihrem Recht überzeugt: und es ist zuweilen auch für
einen Gelehrten schwer, zu erkennen, wer eigentlich recht hat.
Außerdem gibt es freilich Vergehen, bei denen es höchstens zweifel-
haft sein kann, ob einer sie begangen, nicht aber, ob er damit im
Recht war oder nicht.
Jene Fälle, wo es sich um streitige Rechtsansprüche, nament-
lich über das Eigentum handelt, nennt man das bürgerliche Recht.
Dahin gehören z. B. alle Erbschaftsangelegenheiten, alles, was
sich auf Kauf und Verkauf, auf Pacht- und Mietverhältnisse. Dar-
lehen bezieht. Wenn zwei Personen sich darüber nicht einigen
können, tritt der Staat mit seiner Hilfe ein. d. h. die angerufenen
Gerichte entscheiden, und die Staatsgewalt zwingt jeden, dem
richterlichen Spruche sich zu fügen. Anders ist es. wenn ein Ver-
brechen begangen worden ist. Hier tritt der Staat selbst durch
einen Staatsanwalt als Ankläger und Richter auf. d. h. derjenige,
der sich an den Gesetzen des Staates durch Diebstahl, Mord, Auf-
ruhr vergangen hat, wird, sobald seine Tat bekannt wird, auch
wenn kein andrer Bürger für sich wegen Beschädigung Klage führt,
zur Rechenschaft gezogen und nach den Bestimmungen des Straf-
oder Kriminalrechts behandelt. Denn es kommt hier nicht bloß
das Recht eines einzelnen in Frage, sondern die Sicherheit und
das Ansehen des Staates selbst würde Not leiden, wenn solche
Vergehungen ungeahndet und solche Mitglieder des Gemeinwesens
unbestraft blieben.
In allen diesen Fällen, wo es sich um die Bestrafung eines
Bürgers handelt, werden in vielen Staaten bei der Entscheidung
außer den Rechtsgelehrten Männer aus dem Volke als Geschworene
oder Schöffen hinzugezogen. Diese haben nur auszusprechen, ob
ihnen ein Angeklagter des Verbrechens, dessen er bezichtigt ist.
schuldig erscheint oder nicht. Die gelehrten Richter haben hierbei
das Amt. durch Voruntersuchung und durch die Leitung der Ge-
richtsverhandlung die tatsächlichen Umstünde des Vergehens bis
ins kleinste klarzulegen und für den Fall der Schuld die Strafe
nach dem Gesetzbuche zu bestimmen. Da die Geschworenen auf
Grund der angehörten Verhandlung, wobei die Untersuchungs-
akten verlesen, die Zeugen vernommen werden und der Angeklagte
sich selbst verteidigen oder durch einen Rechtsanwalt verteidigen
lassen kann, nur ihre Überzeugung auszusprechen haben über die
Schuld oder Nichtschuld, so bedürfen sie keiner eigentlichen Rechts-
gelehrsamkeit: es genügt ein klarer Verstand und ein redliches Ge-
wissen. Wie es bei Gerichtsverhandlungen zugeht, davon kann
sich jeder leicht eine Vorstellung verschaffen, da diese in allen frei-
sinnig eingerichteten Staaten, soweit nicht besondre Gründe da-
gegen sprechen, öffentlich sind.
Bei bürgerlichen Streitigkeiten aber, wo alles lediglich auf
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele]]
TM Hauptwörter (200): [T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König]]
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Geschlecht (WdK): Mädchen
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die mit Zuchthaus von höchstens fünf Jahren bedroht sind, für
Verbrechen von Personen, die noch nicht das achtzehnte Lebens-
jahr zurückgelegt haben, für die Verbrechen des Diebstahls, der
Hehlerei und des Betruges, wenn sie im Rückfalle, d. h. während
einer gewissen Zeit wiederholt begangen werden. Bei den Land-
gerichten können besondre Kammern für Handelssachen gebildet
werden. Diese Handelskammern werden durch ein Mit-
glied des Landgerichts oder einen Amtsrichter als Vorsitzenden
und zwei Kaufleute als Handelsrichter gebildet.
Bei den Oberlandesgerichten werden Zivil- und Straf-
senate gebildet. Sie sind zuständig für die Verhandlung und
Entscheidung über die Rechtsmittel: 1. der Berufung gegen die
Endurteile der Landgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:
2. der Revision gegen Urteile der Strafkammern in der Be-
rufungsinstanz: 3. der Beschwerde gegen Entscheidungen der Land-
gerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
Die letzte Instanz in allen Rechtsangelegenheiten ist das
Reichsgericht zu Leipzig. Auch hier gibt es Zivil- und Straf-
senate.
Für die Verhandlung und Entscheidung von Strafsachen
treten bei den Landgerichten periodisch Schwurgerichte zusam-
men. Sie urteilen über Verbrechen, die nicht zur Zuständigkeit
der Strafkammern oder des Reichsgerichts gehören. Das Schwur-
gericht setzt sich aus drei Richtern und zwölf Geschworenen zu-
sammen. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt und
kann nur von einem Deutschen versehen werden.
Aus der Gerichtsordnung ist im allgemeinen folgendes be-
merkenswert : Die Gerichtssprache ist die deutsche. Für
bürgerliche Streitigkeiten wird der allgemeine Ge-
r i ch t s st a n d einer Person durch den Wohnsitz bestimmt. Eine
Person ist insoweit prozeßfähig — d. h. fähig, selbständig
einen Prozeß als Kläger oder Beklagter zu führen oder durch
einen Bevollmächtigten, z. B. einen Rechtsanwalt, führen zu
lassen —, als sie sich durch Verträge verpflichten kann, in der
Regel also erst mit vollendetem 21. Lebensjahr. Die Prozeß-
fähigkeit einer Frau wird dadurch, daß sie Ehefrau ist, nickt be-
schränkt. Vor den Landgerichten und allen Gerichten höherer
Instanz müssen die Parteien sich durch einen bei dem Prozeß-
gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Wer
außerstande ist. ohne Beeinträchtigung des für ihn und feine
Familie notwendigen Unterhalts die Kosten des Prozesses zu be-
streiten. hat auf Bewilligung des Armenrechts Anspruch.
Der Privatkläger hat für die der Staatskasse und dem Beschul-
digten voraussichtlich erwachsenden K o st e n Sicherheit zu leisten.
Die Prozeßkosten hat die unterliegende Partei zu zahlen, ebenso
die dem Gegner erwachsenen Kosten. Für die Ausführung von
Zwangsvollstreckungen haben die Gerichtsvollzieher zu sorgen.
Die Ladung der Z e u g e n ist von dem Eerichsschreiber zu veran-
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
TM Hauptwörter (200): [T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen]]
Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Haushaltsregeln
Geschlecht (WdK): Mädchen
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lassen und von Amts wegen zuzustellen. Ein ordnungsgemäß
geladener Zeuge, der nicht erscheint, ist in die durch das Aus-
bleiben verursachten Kosten sowie zu einer Geldstrafe bis zu
300 M oder Haft bis zu sechs Wochen zu verurteilen. Die gleiche
Strafe trifft den Zeugen, der das Zeugnis oder die Eidesleistung
ohne Angabe eines Grundes verweigert. Zur Verweigerung des
Zeugnisses sind u. a. berechtigt: 1. der Verlobte einer Partei.
2. der Ehegatte einer Partei. 3. diejenigen, die mit einer Partei
in gerader Linie verwandt, verschwägert oder durch Adoption
verbunden sind. Jeder Zeuge hat nach Maßgabe der Gebühren-
ordnung auf Entschädigung für Zeitversäumnis und Reisekosten
Anspruch. Die Rechtsmittel bestehen in der Beschwerde, in der
Berufung und Revision.
In Strafsachen ist der Gerichts st and im allgemeinen
bei demjenigen Gericht begründet, in dessen Bezirk die strafbare
Handlung begangen ist. Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage
des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen.
Zur Sühneverhandlung über streitige wörtliche oder tätliche
Beleidigungen ist für jede Gemeinde ein Schiedsmann zu
bestellen. Der Antrag auf Sühneverhandlung kann bei dem
Schiedsmann schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll
gegeben werden. Eine Partei, die zu dem anberaumten Termine
nicht erscheinen will oder kann. muß dies spätestens einen Tag
vor dem Terminstage anzeigen. Für unentschuldigtes Ausbleiben
kann der Schiedsmann eine Geldstrafe von 50 Pf bis 1 M aus-
setzen. Die Verhandlung vor dem Schiedsmann ist eine münd-
liche. Kommt ein Vergleich zustande, so ist dieser zu Protokoll
festzustellen. Die Verhandlungen und Ausfertigungen des Schieds-
manns sind kosten- und stempelfrei. Schreibgebühren und bare
Auslagen sind dem Schiedsmann sofort zu entrichten. Die Geld-
strafen, die zur Erhebung gelangen, fließen den Gemeinden zu.
213. Aus dem Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich.
Die Verletzung der bestehenden Gesetze wird mit einer Strafe
belegt, die nach der Schwere der Übertretung größer oder geringer
ist. Das Strafgesetzbuch unterscheidet im allgemeinen drei Arten
von rechtswidrigen Handlungen: Verbrechen. Vergehen
und Übertretungen.
r Ein Verbrechen ist eine strafbare Handlung, die mit dem
Tode. mit Zuchthaus oder Festung von mehr als 5 Jahren be-
droht wird. Die Todesstrafe wird im Deutschen Reiche durch
Enthauptung vollstreckt. Die Zuchthausstrafe ist eine lebensläng-
liche oder eine zeitige. Die letztere beträgt mindestens 1 Jahr.
übersteigt aber nicht den Höchstbetrag von 15 Jahren. Die Ver-
urteilung zu Zuchthaus zieht gewöhnlich den Verlust der bürger-
lichen Ehrenrechte nach sich. Vergehen nennt man alle jene straf-
baren Handlungen, die Gefängnisstrafen oder eine Geldstrafe von
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
TM Hauptwörter (200): [T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König]]